Windkraft-Ausbau deutlich gebremst

Der Ausbau der Windkraft auf See und an Land unterliegt einer festgelegten Deckelung (Foto: alpha ventus)
Im Norden sollen künftig deutlich weniger neue Windkraftanlagen gebaut werden als bisher.
Laut einem am Dienstag bekannt gewordenen Entwurf für eine Verordnung der Bundesnetzagentur müssen die Regionen, in denen in der Vergangenheit die meisten neuen Windparks entstanden sind, künftig mit etwas mehr als der Hälfte des bisherigen Zubaus auskommen. Grund für den gebremsten Ausbau sind die Engpässe im Stromnetz.
Von den 2500 Megawatt Windkraftleistung, die von 2017 an jährlich neu gebaut werden sollen, dürfen nur maximal 902 Megawatt in „Netzausbaugebieten“ im Norden entstehen, wie aus dem Entwurf hervorgeht. Je nach Größe einzelner Anlagen entspreche das zwischen 120 und 200 Windrädern.
Da der Bau großer Nord-Süd-Stromleitungen nur schleppend vorankommt, lässt sich der Windstrom aus dem Norden oft nicht nutzen. Vor allem Windanlagen an Land würden „wegen Engpässen im Übertragungsnetz in steigendem Umfang in Norddeutschland abgeregelt, weil der Strom nicht vor Ort verbraucht und nicht zu den großen Verbrauchszentren im Süden abtransportiert werden kann“, heißt es. „Das führt zu volkswirtschaftlich zu vermeidenden Mehrkosten.“ Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisierte: „Ausgerechnet die kostengünstigste Technologie soll an den besten Standorten gedeckelt werden.“
Umstellung ab 2017
Dem Entwurf zufolge wird ganz Mecklenburg-Vorpommern zu einem solchen Wind-Ausnahmegebiet. Ebenso Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Bremerhaven sowie der nördliche Teil Niedersachsens. Ursprüngliche Pläne, statt in Mecklenburg-Vorpommern in ganz Niedersachsen und auch Hessen den Ausbau zu drosseln, sind damit vom Tisch. Von 2017 an wird die Förderung von Ökostrom in Deutschland komplett umgestellt. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Betreiber größerer Windparks oder Solaranlagen sowie von Biogas-Anlagen künftig für eingespeisten Strom keine feste, gesetzlich festgelegte Vergütung mehr. Stattdessen werden neue Projekte ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen pro Kilowattstunde Strom verlangt, erhält dann den Zuschlag.
In den Ausschreibungen ab Frühjahr 2017 sollen die Zuschläge für neue Windenergieanlagen an Land in solchen Gebieten begrenzt werden, in denen die Übertragungsnetzleitungen besonders stark überlastet sind – in sogenannten Netzausbaugebieten. „Die Ausschreibungsmengen werden also vorübergehend mengenmäßig begrenzt, um die Netzengpässe nicht zu verschärfen“, heißt es im Verordnungsentwurf. Deutschland will bis 2025 seinen Ökostromanteil auf 45 Prozent erhöhen. dpa/pk