A20-Planung rechtswidrig
Der Bau der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein verzögert sich weiter.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Dienstag den Planfeststellungsbeschluss für ein Teilstück von der A7 bis Wittenborn für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“. Die Richter hegen vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken. Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Nabu (Az 9 A 8.17). Die Planer im Verkehrsministerium in Kiel haben aber die Chance, die Mängel in ergänzenden Planungen abzustellen. Wie lange das dauern wird, ist allerdings offen. lno/fab