A20-Tunnel erneut Fall für die Justiz

Am Montag begannen die mündlichen Verhandlungen über Klagen gegen die geplante Elbüberquerung der A20 am Bundesverwaltungsgericht. Kommunen, Naturschutzverbände und Fährunternehmen wehren sich in sechs Klageschriften gegen den Bau des Elbtunnels zwischen Glückstadt und Wischhafen.

Gründe seien Zweifel an der Tunnelsicherheit, Verstöße gegen das Naturschutzrecht und unfinanzierbare Kosten des Bauprojekts. Verkehrsstaatssekretär Frank Nägele zeigt sich hingegen „zuversichtlich, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen“. Am Dienstag entscheidet sich in Leipzig, wann ein Urteil verkündet wird. Der nicht unumstrittene Bau der A20 sorgte zuletzt für Kritik seitens der Grünen (THB 8. April 2016). Verkehrspolitiker Andreas Tietze forderte ein Umdenken bei der Trassenplanung. So sei ein Bau entlang bestehender Landes- und Bundesstraßen einfacher umsetzbar und würde auch zu einer Entlastung für Mensch, Natur und Wirtschaft führen. lni/flu

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