Abwracker brauchen EU-Hilfe

Beaching: Nur wenige Werften halten Standards auch ein
Die Hongkong-Konvention (HKC) regelt das umweltverträgliche Abwracken von Schiffen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Abbruchwerften. Durch eine jüngst bekannt gewordene Studie entbrennt die Diskussion um die Verantwortung der Reedereien, die Schiffe abbrechen lassen.
Im Kern sagt die bisher noch nicht veröffentlichte Untersuchung der London School of Economics aus, dass zwar 70 Prozent aller alten Schiffe in Asien abgewrackt werden, aber nur ein knappes Dutzend der dort – vor allem in Indien, Pakistan und Bangladesch – ansässigen Abbruchwerften den Vorgaben der HKC entsprechen. Untermauert wird dies durch Vorgaben der Europäischen Kommission für Schiffe, die unter EU-Flaggen fahren und abgewrackt werden sollen. In diese Diskussion hat sich nun auch der Europäische Reederverband ECSA eingeschaltet. Die EU plant eine Verschärfung der Auflagen und eine Verpflichtung europäischer Reeder, diese Vorgaben unbedingt einzuhalten. Gleichzeitig will man sich auf europäischer Ebene um eine Anpassung der HKC bemühen.
Die geplante Verschärfung lehnte Annette Stube, im Maersk-Management für Nachhaltigkeit zuständig, ab. Wichtig sei, das Zerlegen der Schiffe beim sogenannten Bea ching zu optimieren. Schon jetzt würden nur vorgereinigte Rumpfsektionen zum Beaching freigegeben. Gleichwohl verbleiben aus technischen Gründen Reststoffe, die dann beim Zerlegen gesondert behandelt werden müssten. Die EU hatte dem Beaching grundsätzlich zugestimmt, den Umgang mit Altlasten aber unreguliert gelassen. Jetzt will man den Umgang mit gefährlichen Stoffen doch noch regeln. Patric Verhoeven, Generalsekretär der ECSA, sagte, man müsse den Werften eher helfen, diese Standards einzuhalten, als die Anforderungen nochmals zu verschärfen. pk