Änderungsbedarf bei WRRL

Bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu Schutz und Nutzung von Binnenoberflächen-, Übergangs- und Küstengewässern sowie des Grundwassers sehen die CDU-Politiker Christoph Ploß und Ralf Niedmers dringenden Änderungsbedarf.

Bereits heute bereiteten die Richtlinieninhalte Umsetzungsprobleme. Insbesondere für die deutschen Häfen stelle die WRRL ein Problem dar, weil es Planern und Genehmigungsbehörden zunehmend schwer falle, rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Das verzögere oder verhindere wichtige Bau- und Sanierungsvorhaben.

Ploß und Niedmers fordern daher unter anderem Konkretisierungen umstrittener Rechtsbegriffe, flexiblere zeitliche Vorgaben und klare Definitionen im Rahmen des Verschlechterungsverbots für den Zustand von Gewässern. Außerdem müsse die Systematik von Regel und Ausnahme überprüft werden. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ließen sich Infrastruktur- und Bauprojekte „praktisch nur über Ausnahmeregelungen verwirklichen“.

Im kommenden Jahr steht auf europäischer Ebene eine Evaluierung der WRRL an. Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann (CDU) betonte in einem Schreiben an Ploß, dass sich die Bundesregierung dabei auf nationaler und europäischer Ebene einbringen werde. Kernthemen seien eine Revision des Verschlechterungsverbots sowie des Verbesserungsgebots und der Umgang mit Zielverfehlungen, „wobei ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gewässerschutz und wirtschaftlichen Erfordernissen herbeizuführen ist“. Hinsichtlich unklarer Rechtsbegriffe präferiere das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Option, zunächst die bestehenden Handlungsspielräume zu nutzen und rechtliche Klarstellungen im nationalen Rahmen zu fixieren. Ferlemann schrieb weiter, dass die Position der Bundesregierung insgesamt zwischen den betroffenen Ressorts abzustimmen sei. Dazu stehe das BMWI in engem Kontakt mit dem federführenden Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. ger

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