Anwohner klagen am OVG für mehr Lärmschutz bei Kanalausbau

Der Nord-Ostsee-Kanal bei Rajensdorf (Bild: Mapio)
Vier Anwohner des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) aus Quarnbek-Rajensdorf nahe Kiel klagen vor dem Oberverwaltungsgericht für mehr Lärmschutz bei den anstehenden Bauarbeiten zur Kanalerweiterung. Der Kanal soll zwischen Großkönigsförde und Kiel-Holtenau begradigt und verbreitert werden.
Das Grundstück von Harald und Gesine Nissen liegt genau an der Strecke. Das Ehepaar aus der zu Quarnbek gehörenden Ortschaft Rajensdorf befürchtet große Belastungen durch Baulärm, sollten die Bagger anrollen. "Wir wollen möglichst vor Baumaßnahmen geschützt werden in Bezug auf Lärm und Nähe", sagte Nissen, einer der Kläger, der Deutschen Presse-Agentur. Beklagt ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), wie eine Gerichtssprecherin sagte.
Die Sprecherin der Schifffahrtsverwaltung, Claudia Thoma, betonte, dass im Planfeststellungsbeschluss bereits umfassende Schutzanordnungen zum Baulärm getroffen worden seien. Demnach sind beispielsweise Bauarbeiten im Umkreis von Wohnbebauung von 20.00 bis 7.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen untersagt. Außerdem gibt es eine Baulärmvorschrift, in der Dezibelgrenzen festgelegt sind.
Der Ausbau der Oststrecke des NOK zwischen Königsförde und Kiel-Holtenau hat eine große verkehrliche Bedeutung für den Seeschiffsverkehr von und zu den Häfen der Ostseeanrainerstaaten.
"Damit soll die Begegnung größerer Schiffe auf der am meisten befahrenen künstlichen Seeschifffahrtstraße der Welt ermöglicht werden", sagte Thoma.
Zu hoher Flächenverbrauch
Nissens können vom Wohnzimmerfester aus auf den Kanal blicken. Wenige Meter hinter ihrem Grundstück fällt die Böschung steil hinab ans Ufer des Kanals. Bald wird er noch näher an ihr Haus rücken. Einen Teil ihres Grundstückes wolle der Bund kaufen, dieser werde für die Böschung des verbreiterten Kanals abgetragen, sagte Nissen. Weitere 15 Meter in der Länge sollen in der Bauphase für eine Fahrstraße vorübergehend abgegeben werden. Zuviel findet das Ehepaar. "Wir haben nachgemessen und sind auf deutlich weniger Verbrauch gekommen", sagt der 67-Jährige. Auch dieses Thema soll am Mittwoch vor dem OLG angesprochen werden.
Mit weiteren Klagen muss die Schifffahrtsverwaltung indes nicht rechnen. Weitere Klagen seien nicht anhängig und könnten auch nicht eingereicht werden, sagte die WSV-Sprecherin. Die Klagefrist gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 04. Dezember 2013 sei bereits Anfang 2014 verstrichen.
Dabei gab es vor einigen Jahren noch dutzende Einwände gegen das Planfeststellungsverfahren. Allein Rajensdorfer Bürger hatten knapp 40 Einwände vorgebracht. Die Bewohner verstanden damals nicht, warum der Kanal ausgerechnet an dieser Stelle verbreitert werden muss, wo doch ein paar hundert Meter hinter der der Dorfgrenze nur freie Felder lagen. Zudem ärgerte sie, dass ihre Ortschaft bei den Ursprungsplanungen 2003 nicht einmal in den Karten verzeichnet gewesen ist. Doch zu einer Klage fanden sich nur zwei Ehepaare bereit. Enttäuscht ist Nissen darüber aber nicht. "Das ist menschlich", sagt der 67-Jährige. Mittlerweile wisse er, dass die meisten Menschen den Widerstand aufgäben, wenn es Zeit und Geld koste, anstrengend werde.
Erste Arbeiten laufen
Da die noch anhängige Klage keine aufschiebende Wirkung hat, haben die Arbeiten zum Ausbau des Kanals begonnen. Für sieben Millionen Euro wurde nach WSV-Angaben die Baustelleneinrichtungsfläche "Flemhuder See" fertiggestellt. Und aktuell werden für den ersten Bauabschnitt im Bereich Großkönigsförde bis Groß Nordsee vorbereitende Maßnahmen ausgeführt.
Die Schifffahrtsverwaltung rechnet mit der Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für den ersten Bauabschnitt Ende 2017. Insgesamt ist für den Ausbau der Oststrecke des NOK eine Bauzeit von
10 Jahren bis 2026 vorgesehen. Rund 250 Millionen Euro stellt der Bund in den kommenden Jahren für die Erweiterung der Oststrecke zur Verfügung. (lno)