Beifang landet weiter im Meer

Um unerwünschten Beifang in der Fischerei zu reduzieren, hatte die EU 2013 ein Rückwurfverbot beschlossen. Aktuelle Daten des Internationalen Rates für Meeresforschung (Ices) legen nun aber nahe, dass das Verbot, das seit 2015 schrittweise, aber verbindlich eingeführt wird, offenbar nicht greift.

Die Ices-Forscher haben 2017 für die Dorschfischerei in der östlichen Ostsee mindestens 11,2 Prozent Beifänge ausgemacht: Von den knapp 31.000 Tonnen Fang waren hochgerechnet mindestens 3450 Tonnen Beifänge. Die Zahl beruht auf Beobachtungen von wissenschaftlichen Observern und vertraulichen Angaben der Fischer. Für die Scholle im Kattegat und in den Belten betrug die Beifangrate 21,8 Prozent, für Nordsee-Kabeljau rund 19 Prozent. Die Anlandungen und die Logbucheinträge der Fischer, bei denen das Rückwurfverbot bereits gilt, weisen dagegen deutlich geringere Raten auf.

„Die Ices-Daten zeigen, dass sich das Rückwurfverhalten kaum verändert hat“, sagt der Direktor des Thünen-Instituts für Ostseefischerei, Christopher Zimmermann, der auch Mitglied im Ices ist. „Die Politik hat für diese fundamentale Regeländerung versäumt, Kontrollmechanismen zu schaffen, die rechtssicher sind und eine Sanktion von Fischern erlauben, die dagegen verstoßen.“

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), die von deutscher Seite aus das Rückwurfverbot kontrolliert, erklärt, dass bislang keine Verstöße festgestellt und geahndet wurden. Zwei Verfahren würden derzeit geprüft.

Das Rückwurfverbot hatte Fischer animieren sollen, selektivere Netze einzusetzen und somit gar nicht erst so viele unerwünschte Fische aufs Schiff zu ziehen. Denn in den meisten Fällen sind diese Tiere durch das Netz so stark verletzt, dass sie nach dem Rückwurf ins Meer sterben. dpa/ger

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