Beitritt zur Hongkong-Konvention

Verschrottungen auf ungeschützten Stränden sollen der Vergangenheit angehören, Foto: Tomàs Halda 2010
Deutschland soll dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen beitreten. Um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes dafür zu schaffen, hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht und ohne Debatte zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen werden soll. Der Bundesrat hat bereits beschlossen, keine Einwände gegen den Gesetzentwurf zu erheben.
Um die Arbeitsbedingungen und den Umweltschutz beim Abwracken von Schiffen zu verbessern, sieht das Internationale Übereinkommen von Hongkong unter anderem vor, die Verwendung von als gefährlich eingestuften Materialien beim Schiffsbau zu beschränken oder zu verbieten, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem müssten sich verbaute „als gefährlich eingestufte Materialien“ lokalisieren und nachverfolgen lassen. Vor Beginn der Abwrackarbeiten muss laut dem Übereinkommen ein schiffsspezifischer Recyclingplan behördlich genehmigt werden. Außerdem darf das Abwracken dem Übereinkommen zufolge „nur in einer zugelassenen Abwrackeinrichtung und unter Einhaltung bestimmter Regelungen erfolgen“, schreibt die Regierung.
Deutsche Schiffseigner hatten im vergangenen Jahr 50 von 53 Schrottschiffen an ungeschützten Stränden abbrechen lassen, so die NGO Shipbreaking Platform. Die KfW Ipex-Bank war im Frühjahr als erstes deutsches Kreditinstitut den Responsible Ship Recycling Standards (RSRS) beigetreten. Die Initiative für saubere Schiffsabbrüche war 2017 von den niederländischen Banken ABN Amro, ING und NIBC gestartet worden. fab