Bessere Kooperation auf See

Für Kontrollen auf hoher See schließt sich eine Gesetzeslücke, Foto: Hasenpusch
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung seerechtlicher Vorschriften vorgelegt.
In dem Entwurf (Drucksache 18/5269) geht es um die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrechten. Die Regelung soll dafür sorgen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus Sanktionsbeschlüssen der Vereinten Nationen nachkommen kann.
Die Mitgliedstaaten sollen unter anderem auf ihrem Hoheitsgebiet Überprüfungen vornehmen, wenn Informationen vorliegen, die hinreichende Gründe für die Annahme eines Verstoßes gegen das Verbot der Lieferung von Waffen oder anderen verbotenen Gegenständen darstellen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, bei der Überprüfung eines Schiffs, das unter ihrer Flagge fährt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die unter den besonderen Umständen zur Durchführung solcher Kontrollen angemessen sind. Damit wird dem Flaggenstaatsprinzip nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Rechnung getragen. Dieses besagt, dass Schiffe auf Hoher See der ausschließlichen Hoheitsgewalt des Staates unterstehen, unter dessen Flagge sie fahren.
Für Fälle der strafrechtlichen internationalen Zusammenarbeit sieht das Seeaufgabengesetz bereits Lösungen vor, so die Regierung. Im präventiven Bereich würden Regelungen zur Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Sinne einer „völkerrechtlichen Amtshilfe“ bisher dagegen nicht bestehen.
Ein weiterer Gesetzentwurf, den die Bundesregierung jetzt eingebracht hat, befasst sich mit der Sicherheit der Seeschifffahrt (Drucksache 18/5268). Der Entwurf bezieht sich auf Protokolle aus dem Jahr 2005, unter anderem zum „Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt“. Das Gesetz soll nun den Beitritt zu den Protokollen, die international bereits in Kraft getreten sind, ermöglichen. fab
