Bewachung auf See verbessern

Marinekräfte stehen für die Sicherheit auf Seeschiffen nur bedingt zur Verfügung, Foto: US Navy
Das Verfahren zur Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen steht auf dem Prüfstand. Über den Stand der Evaluation hat die Bundesregierung den Bundestag jetzt anhand eines Erfahrungsberichts des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterrichtet.
„Das Zulassungsverfahren ist zweifelsohne mit Aufwand sowohl für die Unternehmen als auch die beteiligten Behörden verbunden, sorgt jedoch für eine Qualitätsprüfung der bis dahin ohne staatliche Aufsicht operierenden Unternehmen“, lautet die zentrale Schlussfolgerung in dem Bericht.
Trotz einer Beschränkung der Anforderungen auf ein Maß, das die Sicherheitswirtschaft selbst als Standard ausgewiesen hatte, hätten die Unternehmen die Anforderungen oft nicht auf Anhieb erfüllt. Das Zulassungsverfahren habe damit seine Stärke zur Qualitätssicherung gezeigt. Außerdem habe das Verfahren bei den Bewachungsunternehmen das Bewusstsein über schon bestehende rechtliche Regelungen geschärft, insbesondere bei Erwerb, Ausfuhr und Lagerung der Ausrüstung und bei kontrollrechtlichen Genehmigungen.
National und international habe das Verfahren eine gute Resonanz gefunden. Der Bericht enthält nichtsdestotrotz fünf Änderungsvorschläge. So sollen bei der Personalweiterbildung die Anforderungen an die Auffrischungsschulungen konkretisiert werden, etwa im Hinblick auf den zeitlichen Umfang. Es bedürfe außerdem einer Erläuterung der Eskalationsstufen. Für den Fall, dass vorgesehene Ansprechpartner für bestimmte Einsätze nicht zur Verfügung stehen, sollen im Vorfeld „weitere Kompetenzträger“ einbezogen werden. Es bedürfe einer Differenzierung zwischen der Ausrüstung des Teams und der Ausrüstung der einzelnen Wachpersonen. Weitere Punkte betreffen die jährliche Anforderungspflicht an Wachpersonen und Mindestangaben der Lieferanten von Ausrüstung.
Wegen der verbesserten Sicherheitslage im Golf von Aden erwägen Reedereien, auf den teuren Einsatz von Sicherheitskräften an Bord zu verzichten. Immer mehr Schiffsmanager bestätigen entsprechende Nachfragen und Absichtserklärungen vor allem im Zusammenhang mit dem Aushandeln von Fracht- und Charterverträgen (<link http: www.thb.info rubriken international single-view news reeder-stellen-guards-in-frage.html external-link-new-window external link in new>THB 30. Juni 2015). fab
