Bund fördert wieder Ausbildung
Das Bundesverkehrsministerium in Berlin (BMVI) hat jetzt im Bundesanzeiger die neue „Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt“ veröffentlicht. Gefördert werden demnach Berufsausbildungen zum Binnenschiffer/-in und zum Hafenschiffer/-in sowie Weiterbildungen, sofern dazu nicht ohnehin eine rechtliche Verpflichtung besteht. Förderanträge sind an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Außenstelle West in Münster, zu richten. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („Windhundverfahren“).
Der Binnenschifffahrtsverband BDB begrüßte, dass die maximalen Förderquoten angehoben wurden. Die Gesamtfördersumme von gut 2,5 Millionen Euro bleibt im Bundeshaushalt 2015 allerdings unverändert. 2013 waren lediglich knapp 1,7 Millionen Euro abgeflossen. Die neue Förderrichtlinie ersetzt die Richtlinie zur Ausbildungsförderung von 1999 und zur Weiterbildungsförderung von 2002.
Weitergehende Auskünfte zur Förderrichtlinie erteilt auch der BDB. roe/pk