Bund setzt WSV-Reform um

Zehn Jahre intensiver Diskussion fanden gestern ihren Abschluss. Die vom Bundestag 2015 beschlossene Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung trat in Kraft.

Kern des Projekts, das vor allem durch den ehemaligen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) vorangetrieben wurde, ist eine Straffung der bisherigen Struktur der 39 Wasser- und Schifffahrtsämter zu 18 Revieren mit wesentlichen Zuständigkeiten einer Generaldirektion in Bonn. Der Bund verspricht sich davon eine wesentlich höhere Leistungsfähigkeit sowie eine Stärkung regionaler Kompetenzen. Die Länder sehen dies immer noch kritisch und befürchten eine Ausdünnung der vor allem für die Binnenschifffahrt wichtigen Kompetenzen vor Ort. Zumindest die wasserrechtlichen Zuständigkeiten sind nun aber klarer zugeordnet. Mit der Verwaltungsreform einher geht eine Kategorisierung der Wasserstraßen mit gestaffelten Verantwortlichkeiten für den Unterhalt der Wasserstraßen.

Problematisch ist die Situation für die rund 12.000 Beschäftigten. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte 2013 nach wochenlangen Streiks erreicht, dass Versetzungen und Stellenstreichungen nicht in geplantem Umfang umgesetzt werden. Offen ist aber immer noch die Besetzung von Stellen für Wasserbauingenieure. Die Umsetzung der nun in Kraft getretenen Reform soll „Schritt für Schritt im laufenden Betrieb“ erfolgen. pk

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