Bund stellt GDWS-Ämter auf Prüfstand

Die Außenstelle Kiel der Wasserstraßenverwaltung könnte mittelfristig aufgelöst werden, Foto: GDWS
Zwei Bundesverkehrsminister der CSU arbeiteten schon an der Reform der Wasserstraßenverwaltung. Nach massiven Gewerkschaftsprotesten vor zwei Jahren gibt es nun einen neuen Entwurf.
Der Bund will die Außenstellen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) in Kiel, Aurich, Hannover, Münster, Mainz, Würzburg und Magdeburg offenbar früher oder später auflösen. Das geht aus dem Referentenentwurf für das „Zuständigkeitsanpassungsgesetz“ hervor, der dem THB vorliegt. Im Begründungsteil heißt es verklausuliert, dass im Gesetz auf die Außenstellen nicht mehr Bezug genommen wird, „um die Option offen zu halten, die Außenstellen zu einem späteren Zeitpunkt auflösen zu können“.
Das Personal der GDWS, das aus den früheren Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) stammt, arbeitet bis heute ganz überwiegend in den Außenstellen und nicht in der Zentrale in Bonn. „Der Aufbau des Standorts Bonn erfolgt sukzessive durch Verlagerung von Dienstposten aus den Außenstellen nach Bonn“, heißt es dazu in der Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms. „Dies kann aufgrund der sozialverträglichen Zusagen nur bei frei werdenden Dienstposten oder auf freiwilliger Basis geschehen.“ Wilms kritisierte, dass selbst GDWS-Präsident Hans-Heinrich Witte überwiegend an seinem früheren Dienstsitz Kiel arbeite.
Mit dem Zuständigkeitsanpassungsgesetz und der zugehörigen Zuständigkeitsanpassungsverordnung werden die Verweise in anderen Gesetzen auf Wasser- und Schifffahrtsdirektionen an den neuen Verwaltungsaufbau angepasst.
Kritik an dem jetzt vorgelegten Entwurf kam auch vom Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) in Hamburg. „Für die deutschen Seehafenstandorte ist es wichtig, dass alle operativen Zuständigkeiten für die jeweiligen Bundeswasserstraßen gebündelt und vor Ort angesiedelt werden. Diese Festlegungen sollten durch Gesetz erfolgen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Daniel Hosseus. Vor diesem Hintergrund erscheine der Gesetzentwurf bedenklich. Mit ihm würden Tatsachen geschaffen, ohne dass Zuschnitte und Entscheidungskompetenzen der Ämterstruktur feststehen. „Daher sind weder das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz noch die entsprechende Verordnung zu diesem Zeitpunkt entscheidungsreif“, sagte Hosseus weiter. ROE/pk