Bund verlängert Förderprogramm

Deutschlands Schiffbau lebt von der Spezialisierung auf Nischen. Die Bundesregierung verlängert jetzt ein Förderprogramm für Innovationen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) fördert auch weiterhin Innovationen im Schiffbau. Eine neue Richtlinie zum Förderprogramm „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ wurde am Montag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Förderfähig sind zum Beispiel Mehrkosten, die bei der Umsetzung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen im Bau von See- und Binnenschiffen sowie Offshore-Strukturen entstehen. Die Höchstforderung beträgt 15 Millionen Euro. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zu stellen. Die Gültigkeit der Richtlinie ist bis Jahresende befristet, Förderanträge müssen spätestens zum 16. Dezember vollständig im BAFA vorliegen.

Das Förderprogramm richtet sich an Werften oder deren Tochterunternehmen. Zu den Innovationsmaßnahmen werden Produkte oder Verfahren für den Schiffbau, für Schiffsreparaturen oder auch Schiffsumbauten gezählt. Diese Produkt- oder Verfahrensinnovationen müssen erstmalig im Bereich des Schiffbaus in der Europäischen Union indus triell angewendet werden.

Dem Programm könnte nach Ansicht von Branchenkennern große Bedeutung zukommen. Vor allem die Notwendigkeit in den seit Jahresanfang in Nord- und Ostsee ausgewiesenen SECAs nach alternativen und teilweise auch unkonventionellen Antriebsmöglichkeiten für Schiffe und Fähren zu suchen, könnte einen Forschungs- und Entwicklungsschub auslösen. Der stellvertretende Leiter der Energieabteilung im Infrastrukturministerium in Mecklenburg-Vorpommern, Graham Martin Butt, verwies anlässlich einer Schiffstaufe am Dienstag auf die innovativen Fähigkeiten der deutschen Werftenindustrie. roe/pk

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