Chemikalien in Nordsee verklappt

Nach THB-Recherchen handelt es sich bei dem Tanker um den 3232-tdw-Carrier „Agath“ (IMO 8820298), Foto: Zech
Wegen der illegalen Entsorgung einer hochgiftigen Chemikalie ermitteln die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Wasserschutzpolizei Stade gegen den Kapitän und den 1. Offizier eines Chemietankers.
Nach THB-Recherchen handelt es sich bei dem Schiff um den 1991 gebauten und unter Zypern-Flagge fahrenden 3232-tdw-Carrier „Agath“ (IMO 8820298) von Unibaltic.
Wie die Wasserschutzpolizei in Oldenburg am Montag mitteilte, hatte das Schiff vom 18. bis zum 29. Juni in Cuxhaven gelegen und auf Order gewartet. Zuvor waren sechs mit zwei verschiedenen Chemikalien gefüllte Tanks in Rotterdam gelöscht worden. Die Tanks wurden auf der Fahrt von Holland nach Cuxhaven aber nicht gereinigt, weil ursprünglich wieder beide Produkte geladen werden sollten. Als sich die Order dahingehend änderte, dass nur eine Chemikalie geladen werden sollte, fuhr laut Wasserschutzpolizei das Schiff von Cuxhaven in die Nordsee und leitete das mit der Chemikalie EDC versetzte Waschwasser ins Meer ein. Dann steuerte es Stade an. Aus Sicht der Strafverfolger war das eine Verklappungsfahrt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ordnete gegen den Kapitän und den 1. Offizier eine Sicherheitsleistung in Höhe des erwarteten Bußgelds von 21.450 Euro an. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, sagte ein Sprecher der Wasserschutzpolizei.
Die deutschen Küstenländer haben in jüngerer Vergangenheit zahlreiche Verstöße gegen die Bestimmungen des Marpol-Übereinkommens festgestellt. Allein im Jahr 2016 wurde in 1780 Fällen gegen das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung beziehungsweise die See-Umweltverhaltensverordnung verstoßen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Demnach erfolgte in 359 Fällen eine Weiterleitung von Ermittlungsergebnissen an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als zuständige Bußgeldstelle. Es seien 230 Bußgelder mit einer Durchschnittshöhe von 496,62 Euro verhängt worden, teilt die Regierung mit. In 72 Fällen seien Verstöße gegen die Regeln zur Verhütung der Verschmutzung durch Schiffsmüll mit einem durchschnittlichen Bußgeld von 176,82 Euro geahndet worden, heißt es weiter.
Für das vergangene Jahr seien von den 1612 durch die Wasserschutzpolizeien festgestellten Verstößen insgesamt 213 Verfahren an das BSH abgegeben worden, deren Bearbeitung noch nicht vollständig abgeschlossen sei. Bisher wurden in 134 Fällen Bußgelder erhoben – mit einer Durchschnittshöhe 370,87 Euro, so die Bundesregierung. In 14 Fällen seien wegen Verschmutzung durch Schiffsmüll durchschnittlich 526,99 Euro Bußgeld verhängt worden. fab/lni