Deutsche Bahn: Lärmschutzklage geht in die nächste Runde
Der Richter hatte im August die DB zum Einbau von Schallschutzfenstern bei den Anwohnern verurteilt. Die Anwohner hatten zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Güterzüge auf 30 km/h gefordert. Die DB hält schon eine Reduzierung auf 70 km/h für unwirtschaftlich. Die Berufung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt. (tm)