Dobrindts Verkehrswegeplan in der Kritik

Die Grünen werfen Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) Fahrlässigkeit vor, weil im neuen Bundesverkehrswegeplan die Möglichkeit künftiger Preissteigerungen nicht einkalkuliert ist. Der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler, nannte dies "verstörend, unseriös und fahrlässig".

Wenn der Verkehrswegeplan im Herbst in den Bundestag komme, müsse er dort gestoppt, "von Grund auf neu konzipiert und ehrlich berechnet werden".

Auf eine Anfrage der Grünen, ob im Verkehrswegeplan Preissteigerungen im Baugewerbe einkalkuliert worden seien, antwortete Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) der "Welt" zufolge: "Es wurden keine Baukostensteigerungen berücksichtigt." Zugleich teilte er demnach mit, dass die Baupreissteigerungen im Zeitraum des vorherigen Plans zwischen 2003 und 2015 rund 26,8 Prozent betrugen.

Das Verkehrsministerium teilte auf Anfrage mit, der Bundesverkehrswegeplan folge den Grundsätzen der Haushaltsplanung. "Bei der Errechnung der Kosten eines Projektes werden mögliche künftige Preisveränderungen genauso wenig prognostiziert wie sinkende Zinsen oder über den Erwartungen liegende Steuereinnahmen des Bundes", sagte eine Sprecherin. Das Finanzministerium verwies auf das
Verkehrsressort: Der Verkehrswegeplan werde unabhängig vom Finanzplan erstellt und habe auch keine bindende Wirkung.

Laufzeit bis 2030

Der neue Bundesverkehrswegeplan wurde Anfang August vom Bundeskabinett beschlossen. Er sieht bis 2030 bei Straßen, Schienen- und Wasserwegen rund 1000 Bauprojekte des vordringlichen Bedarfs zu Gesamtkosten von fast 270 Milliarden Euro vor.

Die Umweltorganisation BUND legte am Freitag bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Beschluss ein. Die Regierung verstoße gegen "elementare Beteiligungsrechte", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. "Deshalb streben wir ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland an." Bei den Straßenprojekten seien die EU-Vorgaben zur Umweltprüfung nicht angewendet und Alternativen nicht geprüft worden. Dies müsse nachgeholt werden, damit Bundestag und Bundesrat "auf einer inhaltlich und rechtlich ausreichenden Basis" entschieden. (dpa)

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