Elbvertiefung: Gemischte Reaktionen

Die Gegner der geplanten Elbvertiefung hatten in neue Klagen von Gemeinden und Fischern große Erwartungen gesetzt. Doch das Bundesverwaltungsgericht hat nicht zu ihren Gunsten entschieden.

Entsprechend gemischt waren die Reaktionen auf das Urteil (thb.info 28. November 2017). „Als Export- und Logistikweltmeister muss Deutschland auch große, weltweit verkehrende Containerschiffe bedienen können“, sagte der geschäftsführende Verkehrsminister Christian Schmidt (CSU) zufolge. Dafür sei die Elbvertiefung unverzichtbar. Bis 2030 werde sich der Containerumschlag laut aktuellen Prognosen sogar verdoppeln. „Um dieses wirtschaftliche Wachstumspotenzial voll ausschöpfen zu können, werden wir alle deutschen Häfen brauchen.“

Die Umweltverbände BUND, Nabu und WWF bedauerten, dass die Klagen gescheitert sind. Nun unterbleibe eine grundlegende Überprüfung der Prognosen der Bundesanstalt für Wasserbau, die längst veraltet seien. Tenor: „Wir machen uns große Sorgen um die Entwicklung der Tideelbe“. Die im Bündnis „Lebendige Tideelbe“ zusammengeschlossenen Verbände befürchten, dass sich die Wasserstände zwei- bis dreimal stärker erhöhen könnten als vorhergesagt.

Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) sowie die Oppositionsparteien CDU und FDP begrüßten die Entscheidung. „Mit dem Urteil sind wir der Umsetzung der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe einen weiteren Schritt näher gekommen“, sagte Horch.“ Ich bin weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt in naher Zukunft umsetzen können.“ Das Planergänzungsverfahren könne aus heutiger Sicht im Januar beginnen.

CDU-Fraktionsvorsitzender André Trepoll erklärte, die Elbvertiefung könne damit immer noch nicht realisiert werden. „Der Scholz-Senat muss jetzt zügig aber gründlich und fehlerfrei die noch auferlegten Hürden aus dem Februar-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abarbeiten“, so Trepoll. Mit dem zweiten Urteil zur Elbvertiefung besteht allerdings immer noch keine endgültige Rechtssicherheit. Im Dezember steht in Leipzig noch ein dritter Schwung an Klagen zur mündlichen Verhandlung an. Dann geht es um die Belange von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden. Zudem müssen die Planer auch noch nachbessern, weil in der ersten Entscheidung im Februar einzelne Planungsmängel festgestellt worden waren. Unter anderem wurden Flächen für den bedrohten Schierlings-Wasserfenchel gesucht, der in dem Umweltverfahren eine große Rolle gespielt hatte. Die nachgebesserten Planunterlagen sollen voraussichtlich im Januar fertiggestellt werden. FBi/lno

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