Entscheidung am 9. Februar

Für Containerschiffe wird es bisweilen eng. Die Elbvertiefung würde die Problematik Begegnungsverkehr nur etwas entschärfen (Foto: Hasenpusch)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird seine Entscheidung zur Elbvertiefung am 9. Februar 2017 verkünden. Das gab der vorsitzende Richter des 7. Senats, Rüdiger Nolte, gestern in Leipzig bekannt. Zuvor hatte das Gericht seit Montag drei Tage hintereinander über die Klage der Umweltschutzverbände BUND und Nabu gegen die Pläne zur Ausbaggerung der Elbe verhandelt (THB 20. Dezember und 21. Dezember 2016).
Die Elbe soll auf einer Länge von 130 Kilometern von der Mündung bei Cuxhaven bis zum Hamburger Hafen vertieft werden, damit Containerschiffe mit Tiefgängen bis zu 13,5 Meter den Hafen tideunabhängig erreichen können. Umweltschützer befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen zahlreiche Verstöße gegen Natur- und Artenschutzrecht.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2014 über die Klagen gegen die Elbvertiefung verhandelt. Das Verfahren wurde damals jedoch ausgesetzt, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) zunächst Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie beantworten sollte. Der EuGH hatte im vergangenen Jahr für den Ausbau von Elbe und Weser weitere Hürden errichtet. Auf eine Vertiefung der Weser will der Bund zunächst aber im Teilbereich zwischen Bremen und Brake ohnehin verzichten (THB 20. Dezember 2016).
Hamburg lehnt Alternativen ab
Nachdem an den ersten Prozesstagen in erster Linie Umweltschutzaspekte, Strombautechnik und Ausgleichsflächen im Mittelpunkt der Verhandlungen standen, wurden gestern vor allem Alternativen zur Elbvertiefung erörtert. Eine Kooperation mit anderen norddeutschen Häfen – wie von Umweltschützern mehrfach gefordert – lehnt die Stadt Hamburg strikt ab. Auch Ökonomen und Verkehrswissenschaftler verweisen immer wieder auf Deutschlands einzigen Tiefwasserhafen, den JadeWeserPort in Wilhelmshaven als Alternative.
Hamburg lehnt eine Beteiligung oder gar eine Verlagerung von Verkehren nach Wilhelmshaven mit der Begründung ab, dass weder die Kapazität des Umschlags am JaWePo gegeben sei, noch leistungsfähige multimodale Hinterlandanbindungen zur Verfügung stünden.
Dagegen verweisen Umweltschutzverbände, Ökonomen und Verkehrswissenschaftler auf die Chance, im Rahmen eines abgestimmten Ausbauplanes eben diese Nachteile des JadeWeserPorts in den kommenden Jahren schrittweise auszugleichen. Dies würde zudem Hamburg ermöglichen, ein zukunftsgerichtetes Hafenkonzept zu entwickeln.
Problem Begegnungsverkehre
Tatsächlich sehen Verkehrswissenschaft und Strombauer Grenzen beim Elbausbau. Für Box-Carrier jenseits der 20.000-TEU-Grenze werde die jetzt geplante Elbvertiefung voraussichtlich gar nicht reichen. Ein weiteres Problem seien die Begegnungsverkehre. Schon jetzt kommt es oft zu Wartezeiten, weil die zulässigen Breiten für sich begegnende Schiffe überschritten werden. Bei der ersten Verhandlung vor zwei Jahren gab das Bundesverwaltungsgericht damals zu erkennen, dass es am Bedarf für die Elbvertiefung eigentlich kaum Zweifel hat. Die aktuellen drei Verhandlungstage liefen für die Stadt und den Bund aber nicht gut: Bereits am Dienstag wurde klar, dass beide die Pläne für die Elbvertiefung aufgrund kritischer Nachfragen des Gerichts noch einmal massiv nachbessern müssen. dpa/rtr/pk