Entwurf für Verordnung

Bis zum 30. Mai kann die Hafenwirtschaft Stellung beziehen, Foto: Scheer
Die Europäische Kommission hat Informationen veröffentlicht, um die Häfen in die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) im EU-Wettbewerbsrecht einzubeziehen.
Wie der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) jetzt mitteilte, geht es dabei um Definitionen von Hafeninfrastruktur und -suprastruktur ebenso wie Schwellenwerte und Beihilfe intensitäten für staatliche Investitionshilfen in See- und Binnenhäfen. Die Punkte stünden jetzt zur Diskussion. Interessierte Kreise seien aufgefordert, in einem ersten Konsultationsschritt bis zum 30. Mai 2016 Stellung zu beziehen.
Als Schwellenwert pro Investitionsprojekt für Seehäfen stellt die Kommission 100 Millionen Euro zur Debatte – für einen Seehafen, der Teil eines Arbeitsplans eines Kernnetzwerkkorridors unter TEN-V ist, sind 120 Millionen Euro veranschlagt. Für Binnenhäfen werden 20 Millionen Euro genannt. Die zulässigen Beihilfeintensitäten schwanken zwischen 50 und 100 Prozent, abhängig vom Umfang der beihilfefähigen Kosten.
Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird die Europäische Kommission einen überarbeiteten Entwurf schreiben, den sie voraussichtlich im Herbst dieses Jahres einer zweiten Konsultation unterziehen wird, bevor sie über die endgültige Verordnung abstimmt. fab
