EU-Rat beschließt Port Package III in erster Lesung

Daniel Hosseus (Bild: ZDS)
Der Rat der Europäischen Union hat das Port Package III angenommen.
Mit dieser abschließenden Abstimmung im Rat wurde das Verfahren in erster Lesung abgeschlossen. Zuvor hatte das Europäische Parlament im Dezember 2016 über die Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für den Zugang zum Markt für Hafendienste und für die finanzielle Transparenz der Häfen abgestimmt (THB 15. Dezember 2016).
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hatte bereits die Abstimmung im Europäischen Parlament „mit Bedauern zur Kenntnis genommen“. „Das Europäische Parlament hätte die Abstimmung zur Hafen-Verordnung zurückstellen sollen, bis rechtssicher feststeht, dass sich die Kommission an den Kompromiss hält“, hatte ZDS-Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus ausgeführt. Auch jetzt übt der Verband Kritik. Der Rat habe das Port Package III „trotz einer scheinbar ausreichenden Sperrminorität“ angenommen. Die Bundesregierung habe sich zuletzt noch dafür ausgesprochen, die EU-Hafenverordnung erst anzunehmen, wenn die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten einen Konsens beim Beihilferecht für Häfen erzielt haben würden. „Wesentliche Kritikpunkte Deutschlands und anderer Mitgliedstaaten bleiben unbeantwortet“, so der TDS, für den die Abstimmung zu früh kam.
Nach der Unterzeichnung Mitte Februar wird der Rechtsakt einige Wochen später im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach Bekanntmachung in Kraft. fab


