EU winkt deutsche Tonnagesteuer durch
Der weiteren Gewährung des Tonnagesteuervorteils in Deutschland steht aus EU-Sicht offenbar nichts im Wege. Auf den im Frühjahr 2014 verspätet an die EU übersandten Bericht der Bundesregierung über die Flaggenverteilung in der deutschen Handelsflotte seien keine Nachfragen gekommen, erfuhr der THB aus Berliner Fachkreisen.
Um den Tonnagesteuervorteil gewähren zu dürfen, muss laut Beihilferichtlinien der Anteil der EU-Flaggen an der insgesamt von einem Staat aus bereederten Flotte höher liegen als Anfang 2004. Damit will die EU sicherstellen, dass die mit der Tonnagesteuer beabsichtigte Förderung auch Erfolg hat und nicht nur den Wettbewerb verzerrt.
Deutschland hatte zum Ende der offiziellen Berichtsperiode im Dezember 2012 den verlangten Schwellenwert von 27,1 Prozent mit nur 25 Prozent Tonnage unter EU-Flaggen klar verfehlt. Allerdings haben die Reeder im Laufe des Jahres 2013 nach einem Hinweis von VDR und Bundesregierung auf die Brisanz massiv in europäische Flaggen wie Luxemburg und Portugal umgeflaggt. Ende 2013 wurde der Mindestschwellenwert mit 29 Prozent erstmals seit langem wieder überschritten. Daraufhin hatte das BMVI den bis dahin hinausgezögerten Bericht an die EU übersandt. Aktuell beträgt die Quote der EU-Flaggen nach Berechnungen des Verkehrsbriefs übrigens 34,2 Prozent.
Die Tonnagesteuer ist eine Ermittlungsmethode für Gewinne aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr. Rechtsgrundlage ist das Einkommensteuergesetz. Grundlage der Gewinnermittlung ist die Nettoraumzahl, also die Größe des Schiffes. roe/pk