EuGH entscheidet über Fangtechniken in Teilen von Nord- und Ostsee
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss über ein von Naturschützern gefordertes Verbot bestimmter Fischereitechniken in Teilen von Nord- und Ostsee entscheiden. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am Donnerstag, dem Gerichtshof in Luxemburg Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, weil sie nach Ansicht der Kölner Richter Europarecht betreffen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
In dem konkreten Fall klagt der Naturschutzring gegen das Bundesamt für Naturschutz. Die Umweltschützer sehen ihr nach dem Bundesnaturschutzgesetz bestehendes Mitwirkungsrecht verletzt. Sie fordern ein Verbot berufsmäßiger Fischerei mit grundberührenden Fanggeräten im Bereich des FFH-Naturschutzgebiets Sylter Außenriffs sowie mit Stellnetzen ("Kiemen- und Verwickelnetze") im FFH-Gebiet Pommersche Bucht mit Oderbank sowie dem Vogelschutzgebiet Pommersche Bucht.
Das Bundesamt geht laut Gericht davon aus, dass die EU für ein Verbot zuständig ist. Das Verwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt. (dpa)