FDP: Schlamperei gefährdet den Hafen

Auch das Baggerschiff „Ijsseldelta“ war 2016 für die Hamburg Port Authority im Einsatz, Foto: Hasenpusch
Die Ankündigung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, erst am 9. Februar 2017 ein Urteil zur Elbvertiefung zu fällen (THB 22. Dezember 2016), hat zum Teil heftige Reaktionen ausgelöst.
Die Hamburger FDP-Vorsitzende Katja Suding warf dem Senat „Schlamperei“ vor. „Wieder einmal ist der Senat völlig unzureichend vorbereitet in die Verhandlungen gestolpert“, sagte Suding. „Wieder einmal blamiert sich der Senat, weil das Bundesverwaltungsgericht ihm nach 2014 erneut vorwerfen musste, wichtige Hausaufgaben nicht gemacht zu haben.“ Das so sehr erhoffte wie dringend benötigte positive Si gnal aus Leipzig für einen baldigen Start der Elbvertiefung sei ausgeblieben.
„Die handwerklichen Fehler des rot-grünen Senats, die die Richter in Leipzig mehrfach gerügt haben, sind angesichts der Bedeutung der Elbvertiefung und der Zeit, die die Hamburger Planungsbehörden zur Nachbesserung hatten, mehr als unverständlich. Dennoch hoffen wir darauf, dass die guten Argumente die Richter von der Notwendigkeit der Elbvertiefung überzeugen werden und das Gericht grünes Licht gibt“, erklärte André Trepoll, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion.
BUND und Nabu befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen zahlreiche Verstöße gegen Natur- und Artenschutzrecht. „In der jetzt geplanten Form ist das Vorhaben nicht ansatzweise zulässig“, sagte der Kläger-Anwalt Rüdiger Nebelsieck in seinem Schlussplädoyer. Die Behörden unterschätzten die „dramatischen Auswirkungen der Flussvertiefung“.
Die Hamburger Hafenwirtschaft betonte, sie erhoffe sich nun nach vierjähriger Verfahrensdauer eine positive Entscheidung. „Aufgrund des insgesamt fast 15 Jahre andauernden Verfahrens sind bereits negative Auswirkungen zu verzeichnen gewesen“, sagte Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg. Die Hafenwirtschaft sei jedoch sicher, dass es aufgrund gemeinsamer Anstrengungen gelingen werde, die herausragende Stärke des Hamburger Hafens langfristig zu sichern.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, stellte fest: „Wir haben unsere Argumente mit fundierten Untersuchungsergebnissen belegt. Die erörterten Rechtsfragen betrafen teilweise juristisches Neuland. Das heißt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Anwendung der Wasserrahmen-Richtlinie vom Juli 2015 wird nun auf das vorliegende Verfahren zu übertragen sein.“
Prognosen zum Ausgang des Verfahrens wollte keiner der Beteiligten abgeben. Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) zollte dem Gericht „hohen Respekt“, weil es beiden Seiten die Gelegenheit gegeben habe, sämtliche Fragen von FFH-Gebieten bis zum Wasserrecht detailliert zu erörtern. „Ich hoffe, dass wir mit der Verkündung Anfang Februar nach diesem langen Prozess endlich weiterkommen“, sagte Horch. Die Hamburger Hafenbehörde HPA sei darauf vorbereitet, bei einem positiven Urteil unverzüglich mit den Arbeiten zu beginnen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte seit Montag drei Tage hintereinander über die Klage der Umweltschutzverbände BUND und Nabu gegen die Pläne zur Ausbaggerung der Elbe verhandelt (Az.: BVerwG 7 A 2.15). Der Fluss soll in mehreren Abschnitten von der Nordsee bis Hamburg vertieft werden, damit Containerschiffe mit großem Tiefgang den Hamburger Hafen erreichen können. Nach den Planungen soll die Elbe künftig für Frachter mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar sein. Mit der Tide sollen es sogar 14,5 Meter werden.
Einige kleinere Änderungen sagten die Planer noch im Gerichtssaal zu, etwa beim Umgang mit dem Baggerschlamm oder beim Schutz der kleinen Fischart Finte. Anwalt Prof. Wolfgang Ewer betonte in seinem Schlusswort die wirtschaftliche Bedeutung der Elbvertiefung: „Wenn es nicht zeitnah gelingt, den Hafen tideunabhängig für die neue Schiffsgeneration zugänglich zu machen, wird das zu gravierenden Auswirkungen führen.“ FBi