Förderung für die Seeschifffahrt

Der Bund stellt der deutschen Seeschifffahrt in diesem Jahr Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 58 Millionen Euro bereit.

Das geht aus dem 25. Subventionsbericht hervor, den die Bundesregierung jetzt veröffentlicht hat. Damit rangiert der Posten „Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt“ auf Platz 19 der geförderten Sparten. Für 2016 stellt der Bund für die Seeschifffahrt Finanzhilfen in gleicher Höhe bereit. Ein weiterer Posten mit maritimem Bezug: Die „Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs und privater Gleisanschlüsse“ schlägt für den Bund im laufenden Jahr mit 106 Millionen Euro und 2016 mit 107 Millionen Euro zu Buche.

„Der Schiffbaubereich ist Beispiel für eine Verknüpfung des Ziels einer weiteren Rückführung von Subventionen mit dem wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Ziel der Stärkung und Erhaltung der internationalen Wettbewerbsposition bestimmter Wirtschaftsbereiche“, heißt es im Subventionsbericht. Innerhalb des Förderprogramms „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ können deutsche Werften für industrielle Aufwendungen schiffbaulicher Innovationen eine staatliche Beteiligung am Innovationsrisiko von bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten bei großen Unternehmen und bis zu 50 Prozent bei kleinen und mittleren Unternehmen beantragen.

Auf der Grundlage der OECD-Exportkreditvereinbarung vom 15. April 2002 bietet der Bund Bestellern von Schiffen an, in Deutschland gebaute Schiffe auf der Basis des CIRR-Satzes (Commercial Interest Reference Rate) zu finanzieren. Die Förderung erfolgt seit 2007 im Rahmen eines Gewährleistungsverfahrens. In diesem Zusammenhang wurde mit den Küstenländern eine Verständigung über eine angemessene Beteiligung an den Schiffbauhilfen erreicht. Voraussetzung für die Gewährung einer CIRR-Zinsausgleichsgarantie ist, dass sich das Küstenland, in dem die jeweils profitierende Werft liegt, in gleicher Höhe wie der Bund an der Förderung beteiligt. fab

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