Gemeinden klagen gegen „Gennacker“

Die Auseinandersetzung um den geplanten Windpark „Gennacker“ rund 15 Kilometer vor der Küste der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst wird vor Gericht ausgetragen.

Gegen das Landesraumentwicklungsprogramm sind beim Oberverwaltungsgericht Greifswald inzwischen drei Klagen eingegangen, zwei vom Ostseeheilbad Zingst und eine von der Kur- und Tourist GmbH Zingst. Die anderen Gemeinden auf der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst werden bis auf das zu weit entfernte Dierhagen der Klage beitreten, sagten Prerows Bürgermeister René Roloff (parteilos) und Gerd Scharmberg (FDP) aus Born. In direkter Nachbarschaft des seit 2011 bestehenden Windparks „Baltic 1“ sollen den Planungen zufolge 103 bis zu 175 Meter hohe Windenergieanlagen gebaut werden.

Die Darß-Gemeinden führen bei der Klage mehrere Argumente an: Roloff sieht die Hauptbedrohung in Schiffsunfällen. Dabei müsse ein Schiff gar nicht mit einer Windkraftanlage kollidieren, sagte er. „Es reicht doch, wenn vor dem Park in der Kadetrinne zwei Schiffe zusammenstoßen und Öl ausläuft. Wenn das Öl durch den Windpark in Richtung Küste läuft, kann es wegen der Windräder kaum geborgen werden“, gibt er zu bedenken. Dieses Szenario fehle in der bisherigen Risikobewertung. Öl am Strand würde die gesamte Tourismuswirtschaft schädigen.

Der Zingster Bürgermeister Andreas Kuhn (CDU) hat bei der Klage ebenfalls den Tourismus im Blick. Es sei nicht vorstellbar, dass die Gäste den Blick auf den Horizont genießen können, wenn in Sichtweite mehr als 100 „Fernsehtürme“ stehen. Die „Baltic-1“-Anlagen sind nur rund 100 Meter hoch – und nicht rund 175 Meter wie bei „Gennacker“, betont er. Deshalb sei die Argumentation, dass „Baltic 1“ die Touristen nicht abgeschreckt habe und daher von „Gennacker“ keine Bedrohung ausgehe, nicht korrekt. Scharmberg verwies auf die Zusage der Landesregierung, dass „Baltic 1“ der einzige Windpark vor der Darß-Küste bleiben werde. mv/pk

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