Gericht regt Vergleich im Streit über Lärmschutz beim NOK-Ausbau an

Im gerichtlichen Streit um mehr Lärmschutz beim Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals wollen Anwohner sowie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes möglichst einen Vergleich erzielen. Beide Seiten seien sehr interessiert an einem Vergleich auf Basis eines vom Oberverwaltungsgericht unterbereiteten Vorschlags, sagte die Kläger-Anwältin am Mittwoch in Schleswig.

Kläger und Beklagte wollen sich in den kommenden Tagen zusammensetzen und versuchen, auf Grundlage des Vorschlags einen außergerichtlichen Kompromiss zu finden. Falls dies misslingt, besteht die Möglichkeit, erneut mit Hilfe des Gerichts zu einem Vergleich zu gelangen oder auf ein Urteil zu beharren. Die Verhandlung wurde zunächst vertagt.

Anwohner aus dem am Kanal gelegenen Ort Quarnbek-Rajensdorf befürchten große Belastungen durch Baulärm an der Großbaustelle. Zwei Ehepaare klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die WSV, um eine Reduzierung des Lärms zu erreichen. Sie wollten mehr Lärmschutz bei den anstehenden Bauarbeiten zur Kanalerweiterung, sagte ein Ehepaar im Vorfeld der Verhandlung.

Nach Ansicht der WSV wurden im Planfeststellungsbeschluss bereits umfassende Schutzanordnungen zum Baulärm getroffen. Demnach sind beispielsweise Bauarbeiten im Umkreis von Wohnbebauung von 20.00 bis 7.00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen untersagt. Außerdem gibt es eine Baulärmvorschrift, in der Dezibelgrenzen festgelegt sind.

Vorschlag des Gerichts

Der erste Senat des OVGs hatte am Mittwoch deutlich gemacht, dass eine Einigung für beide Seiten Vorteile hätte und so mehr Lärm, Verzögerungen im Bauablauf sowie weitere gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden könnten. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, den Radius um die Häuser der Kläger, in dem nachts und am Wochenende nicht gebaut werden darf, zu erweitern. Wie groß der Radius sein könnte, darüber besteht noch Uneinigkeit.

Der Ausbau der NOK-Oststrecke zwischen Königsförde und Kiel-Holtenau hat eine große Bedeutung für den Seeschiffsverkehr von und zu den Häfen der Ostsee-Anrainerstaaten. Durch die Verbreiterung soll auch größeren Schiffen die Begegnung auf der am meisten befahrenen künstlichen Seeschifffahrtstraße der Welt ermöglicht werden.

Da die noch anhängige Klage nach Angaben einer WSV-Sprecherin keine aufschiebende Wirkung hat, haben die Arbeiten zum Ausbau des Kanals bereits begonnen. Die Schifffahrtsverwaltung rechnet mit der Fertigstellung der Ausschreibungsunterlagen für den ersten Bauabschnitt Ende 2017. Insgesamt ist für den Ausbau der Oststrecke des NOK eine Bauzeit von zehn Jahren bis 2026 vorgesehen. Rund 250 Millionen Euro stellt der Bund in den kommenden Jahren für die Erweiterung der Oststrecke zur Verfügung. (lno)

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