Gericht verhandelt Werftenförderung
Das umstrittene Werftenförderungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird von heute an zum Fall für das Verfassungsgericht. Die Richter in Greifswald verhandeln über eine Klage der Linken-Fraktion im Landtag. Eine Entscheidung soll aber noch nicht fallen. Die größte Oppositionsfraktion hatte vor gut einem Jahr geklagt, weil mit dem neuen Gesetz der Finanzausschuss des Parlaments bei Werften-Bürgschaften über fünf Millionen Euro um Zustimmung gebeten wird. Das Gesetz verstoße gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Landesverfassung, sagte der Fraktionsvorsitzende Helmut Holter. Zum Beispiel gegen das Prinzip der Gewaltenteilung: Der Finanzausschuss werde gezwungen, eine einzelfallbezogene Bürgschaftsentscheidung zu treffen, also einen Verwaltungsakt vorzubereiten und zu erlassen. Der Landtag habe aber die Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren, und nicht, selbst Verwaltungsakte umzusetzen. pk