Geteiltes Branchen-Echo auf Ausbaugesetze

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) hat die jetzt vorge stellten Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) kriti siert.

Sie seien „an einer wichtigen Stelle nicht stimmig“, führte der Verband jetzt aus. In den Entwürfen des neuen Wasserstraßenausbaugesetzes, des Fernstraßenausbaugesetzes und des Schienenwegeausbaugesetzes heiße es, dass für Bund, Länder und Kommunen kein weiterer Aufwand zu erwarten sei oder sehr gering ausfallen werde. Dabei gehe der BVWP davon aus, dass die Planungskapazitäten in den Verwaltungen zu erhöhen seien.

Mit den Ausbaugesetzen wird der Bedarf für den Infrastrukturausbau, der im BVWP ausgewiesen ist, für verbindlich erklärt. Aus den Ausbaugesetzen leiten sich Planungsaufträge an die Fachplanung ab, die dann Baurecht erwirken muss, nennt der ZDS den Zusammenhang. Der Verband plädiert deshalb dafür, dass für die Umsetzung genügend Personal in den Verwaltungen von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt wird. Eine rechtzeitige und enge Verzahnung der Personalplanung von Bund und Ländern sei ebenso erforderlich wie der entsprechende Ausbau von Personalkapazi täten.

Der ZDS bedauert zudem die kurze Frist, innerhalb derer die Verbände die Entwürfe der drei Ausbaugesetze kommentieren können. Das Kabinett soll sich am 3. August mit den Entwürfen befassen.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hingegen hat dem Bundesverkehrsministerium seine Zustimmung zum Entwurf für ein Wasserstraßenausbaugesetz signalisiert. BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen begrüßte, dass nun auch ein Ausbaugesetz für die Bundeswasserstraßen geschaffen werde. Damit käme es nun zu einer größeren Gleichbehandlung der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße bei Infrastrukturvorhaben. Lobend sei auch hervorzuheben, dass zugleich die besondere Förderung des Transports auf den Bundeswasserstraßen als umweltfreundlicher Verkehrsträger betont werde. „Hierfür wird nicht nur auf die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung Bezug genommen, sondern zugleich auf die Handlungsnotwendigkeit aufgrund der prognostizierten Mengenzuwächse im Güterverkehr abgehoben“, so der BDB. fab

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