Habeck gegen Ölbohrung im Watt

Robert Habeck (Foto: Land SH)
Die von DEA geplanten Probebohrungen nach Öl im Nationalpark Wattenmeer sind nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Umweltministeriums nicht genehmigungsfähig.
Je intensiver sich das Ministerium mit der Antragslage beschäftigt habe, umso klarer sei geworden, dass diese Explorationsbohrungen nach dem Nationalparkgesetz nicht erlaubt werden können, sagte Ressortchef Robert Habeck jetzt in Kiel. Das Gesetz müsse in diesem Zusammenhang auch nicht konkretisiert werden, so der Grünen-Politiker mit Blick auf einen entsprechenden Antrag der Piratenfraktion, der im Umweltausschuss beraten wurde. Hier stellte Habeck auch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten vor, das die Rechtsauffassung der Landesregierung untermauert, wie der Minister sagte. Die Expertise sollte auch angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Debatte über die Ölförderung das komplexe Zusammenspiel von Bergrecht und Nationalparkrecht untersuchen. Die Nichterteilung der Genehmigung wird dem für das Verfahren zuständigen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bis Ende Januar mitgeteilt. Sein Ministerium sehe in diesem Zusammenhang auch die Verlängerung der Erlaubnis für das maßgebliche Erlaubnisfeld Heide-Restfläche kritisch. Das dem Verlängerungsantrag zugrunde liegende Arbeitsprogramm sei explizit auf die Durchführung der geplanten Probebohrungen ausgerichtet. Da diese aber nicht genehmigt werden können, erscheint aus Sicht des Ministeriums derzeit auch die Erteilung der Erlaubnisverlängerung zweifelhaft.
Nach Ansicht von DEA betritt der Minister mit dieser Vorgehensweise rechtliches Neuland. In der Vergangenheit habe die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, das LBEG in Hannover, die Anträge der Förderunternehmen entsprechend den Bestimmungen des Berggesetzes entschieden, teilte das Unternehmen mit. „Eine vorsorgliche Versagung einer Erlaubnis im Vorgriff auf die eigentlichen Genehmigungsverfahren für die konkreten Bohrungsprojekte sieht das Berggesetz nicht vor.“
Das Unternehmen hat bereits vor Jahren Anträge gestellt, Erkundungsbohrungen an drei Stellen in Schleswig-Holstein und westlich von Cuxhaven im Niedersächsischen Wattenmeer vorzunehmen. Die Erlaubnis wurde bisher nicht erteilt, auch weil aus verschiedenen Gründen immer wieder Unterlagen nachgereicht werden mussten. lni/FBi