Hafenprojekte beschleunigen

Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Hafenplanungen (Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz) vorgelegt.

Durch eine Ergänzung der bestehenden Verwaltungsgerichtsordnung soll eine erst instanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte für Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren für die Errichtung, die Erweiterung oder die Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1350 Tonnen Tragfähigkeit zugänglich sind, eingeführt werden. Das werde in der Mehrzahl der Verfahren zu einem deutlichen Zeitgewinn führen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für große Infrastrukturprojekte die bislang in erster Instanz zuständigen Verwaltungsgerichte angesichts von Komplexität und Umfang solcher Verfahren vor besondere Herausforderungen stelle. Das wirke sich auch auf die Verfahrensdauer aus. Für andere Großprojekte – etwa Energieleitungen, Eisenbahnen, Flughäfen und Bundeswasserstraßen – seien die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht bereits erstinstanzlich zuständig. Das soll nun auch für Hafenprojekte gelten.

Aus Sicht der Bundesregierung gebe es keine Bedenken gegen den Vorschlag, heißt es in einer Stellungnahme. Der Vorschlag habe eine zügigere Umsetzung von Hafenprojekten zum Ziel und entspreche dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. ger/hib

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