IHK fürchtet Klageflut
Die IHK Nord warnt davor, die Möglichkeit von Umweltklagen innerhalb der EU auf Privatpersonen zu erweitern.
Dies könne Verkehrsprojekte verzögern und verteuern. Hintergrund der Sorge ist eine entsprechende Initiative der EU-Kommission, die Umsetzung der sogenannten Aarhus-Konvention zu überprüfen. Diese regelt den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. „Schon heute sind die Verwaltungsgerichte nicht ausreichend personell ausgestattet, um Umweltklagen in angemessener Zeit abzuarbeiten und somit eine schnelle Rechtssicherheit herzustellen“, sagt Friederike C. Kühn, Vorsitzende der IHK Nord. Eher sollten Planungs- und Genehmigungszeiten verkürzt werden. bek