Italien stellt Antrag zur „Enrica Lexie“

Italien hat beim Internationalen Seegerichtshof einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen gegen Indien gestellt.

Wie das International Tribunal for the Law of the Sea jetzt mitteilte, geht es dabei um den Öltanker „Enrica Lexie“ (IMO 9489297). Der Streit geht auf einen Vorfall im Jahr 2012 zurück. Zwei italienische Soldaten, die als Anti-Piraterie-Schutzteam an Bord der „Enrica Lexie“ stationiert waren, sollen nach indischen Angaben zwei Fischer getötet haben, die sie irrtümlich für angreifende Piraten gehalten hatten.

Italien gibt nun an, die indischen Behörden hätten Informationen erhalten, denen zufolge auf dem Fischerboot „St Anthony“ zwei Fischer getötet worden seien, und hätten die Schlussfolgerung gezogen, dass die „Enrica Lexie“ in den Vorfall verwickelt sei. Weiter führt Italien aus, dass die indischen Behörden die „Enrica Lexie“ angewiesen hätten, die indische Hafenstadt Kochi anzulaufen. Die beiden Feldwebel seien damals von der Polizei in Kerala festgenommen und inhaftiert worden und befänden sich bis heute förmlich im Gewahrsam indischer Gerichte.

Jetzt hat Italien beim Gerichtshof beantragt, dass Indien gegen die beiden inhaftierten Soldaten keine Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vorfällen auf der „Enrica Lexie“ vollstrecken und zu diesem Fall auch sonst keine Gerichtsbarkeit ausüben soll. Außerdem soll Indien sicherstellen, dass die Soldaten freikommen und nach Italien ausreisen können.

Im Juni 2015 unterwarf die Regierung Italiens die Streitigkeit durch eine an die Regierung Indiens gerichtete Notifikation dem Schiedsverfahren. Bis zur Bildung eines Schiedsgerichts beim Internationalen Seegerichtshof kann eine Streitpartei beantragen, die vorläufigen Maßnahmen anzuordnen, die sie für erforderlich hält, um Rechte zu sichern. Der Gerichtshof kann vorläufige Maßnahmen anordnen, sofern er der Auffassung ist, dass das zu bildende Schiedsgericht nach dem ersten Anschein zuständig wäre und die Dringlichkeit der Lage dies erfordert. fab

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