Kartellamt verhängt Strafen

Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt 4,46 Millionen Euro gegen sieben Containertransportunternehmen und deren Verantwortliche sowie gegen eine Unternehmensvereinigung verhängt. Wie das Kartellamt am Dienstag mitteilte, hätten die Betroffenen Verhaltensweisen bei Containertransporten in den deutschen Seehäfen Hamburg, Bremen und Bremerhaven abgestimmt. Bei der Unternehmensvereinigung handle es sich um die Fachgruppe Containerverkehre der deutschen Seehäfen (FCDS) in Bremen. Zu den betroffenen Unternehmen zählen die FCDS-Mitglieder CTD Container-Transport-Dienst, EKB Container Logistik, Eurogate Intermodal, GCD Glomb Container Dienst, Heinrich Langhorst, Kurt Kluxen Spedition und die Walter Lauk Container spedition.

Die Unternehmen wollten Kostensteigerungen, mit denen die Containertransportbranche konfrontiert wurde, möglichst weitgehend an die Kunden weiterreichen, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Zu diesem Zweck seien regelmäßig mögliche Reaktionen auf verschiedene Kostensteigerungen diskutiert und untereinander abgestimmt worden. Nicht alle FCDS-Mitgliedsunternehmen seien während des Verstoßzeitraums und bezüglich aller Aspekte des vorgeworfenen Verhaltens beteiligt gewesen, so das Kartellamt. Die Ermittlungen waren im Zuge der im April 2014 erfolgten gemeinschaftlichen Ankündigung über die Einführung eines „Stauzuschlags Hamburg“ eingeleitet worden. fab

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