Kein guter Tag für die Elbvertiefung

Naturschützer sehen in der Fahrrinnenanpassung der Elbe Verstöße gegen den Arten- und Naturschutz. Die Stadt Hamburg hingegen sieht sie als wichtigen Wirtschaftsfaktor. Vor Gericht kam die Stadt aber offenbar in Erklärungsnot.

Auf drei Verhandlungstage ist das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angesetzt. Der 7. Senat soll über die Rechtmäßigkeit der Planungsverfahren zur Elbvertiefung entscheiden. „Nicht einmal die drei Tage werden ausreichen, die ganzen Planänderungen abschließend zu bewerten“, sagte der vorsitzende Richter, Rüdiger Nolte, zum Auftakt. Eine Entscheidung dürfte deshalb frühestens Anfang kommenden Jahres fallen.

Während Wirtschaftssenator Frank Horch und Staatsrat Rolf Bösinger vor Verhandlungsbeginn noch zuversichtlich waren – „Wir gehen gut vorbereitet in die Verhandlung“, so Bösinger –, gab es durch die Richter dennoch einen erheblichen Dämpfer. Stadt und Bund als Planer des Vorhabens hätten ihre Hausaufgaben eben nicht gemacht und beispielsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung für Schiffe ab einer Länge von 90 Metern noch nicht eingeführt. Dieses sollte verhindern, dass durch den geschwindigkeitsbedingten Schwall schützenswerte Brutplätze am Ufer weggespült werden. Das Gericht monierte, dass künftig ab Cuxhaven eine Begrenzung auf 15 Knoten gelten soll, die sich dann bis zum Hafen schrittweise auf zehn Knoten reduziert.

Und auch der Schutz der Löffelente bereitet der Stadt Probleme. Denn nach Auffassung Hamburgs und des Bundes komme es am alten Holzhafen in Billwerder – dem Hauptrastplatz der Löffelenten und zudem Vogelschutzgebiet nach europäischem Standard – nicht zu Verschlickungen durch die Elbvertiefung. Ein Gutachten der Bundesanstalt für Wasserbau weist aber genau das Gegenteil nach. Da Stadt und Bund die Nachfragen des Gerichts nicht zufriedenstellend beantworten konnten, wolle das Gericht „auf diesen Punkt noch einmal zurückkommen“, wie der Vorsitzende Rüdiger Nolte sagte.

Zweifel an Strombaukonzept

Ein weiteres Gutachten stand am ersten Verhandlungstag im Zentrum. BUND und Nabu hatten eine Studie vorgelegt, derzufolge das Strombaukonzept an vielen Fällen zweifelhaft sei. Die Umweltschützer belegten dies mit eigenen Berechnungen. In der Folge entbrannte eine Auseinandersetzung der Gutachter, vor allem deshalb, weil die durch Baggergut geplante Strömungsbremse im Mündungsdelta der Elbe zwischen Cuxhaven und Brunsbüttel in dieser Form noch nicht umgesetzt worden sei. Bislang gibt es hier offenbar nur Computersimulationen.

Nach einer Sitzungsunterbrechung sagten Stadt und Bund zu, ihr Modell zum Strömungskonzept mit evaluierten Daten zu untermauern. Dies sollte bis heute geschehen. „Wir haben ein paar Fragen an die Stadt und den Bund, die wir bis Mittwoch geklärt haben wollen“, sagte Richter Nolte.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich seit Montag nach über zehn Jahren Planung und vier Jahren juristischer Auseinandersetzungen erneut mit der geplanten Elbvertiefung. Es soll entscheiden, ob die Hamburger Pläne zur Ausbaggerung der Elbe bis zur Nordsee rechtmäßig sind. Die Umweltschutzverbände BUND und Nabu haben dagegen geklagt. Sie befürchten massive Verschlechterungen für den Fluss und sehen zahlreiche Verstöße gegen Arten- und Naturschutzrecht.

Die Hamburger Hafenwirtschaft drängt auf die Elbvertiefung, weil immer größere Containerschiffe unterwegs sind. Die Elbe soll künftig für Frachter mit einem Tiefgang von 13,5 Meter unabhängig von Ebbe und Flut schiffbar sein. dpa/pk

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