Kein Mindestlohn im Transit

Die EU spricht sich gegen die Anwendung des neuen gesetzlichen Mindestlohns auf den Verkehrssektor in Deutschland aus.

Dies führe zur Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs. Kann die deutsche Regierung sich nicht zur Zufriedenheit der Kommission äußern, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Die EU-Kommission hat jedoch eine andere Vorstellung von einem flächendeckenden Mindestlohn als die deutsche Bundesregierung: Die Kommission sprach sich zwar für den eingeführten Mindestlohn aus, wehrt sich jedoch gegen dessen Gültigkeit im Verkehrssektor.

„Die Kommission hat beschlossen, bezüglich der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten“, heißt es in einer Mitteilung.

Denn die EU-Kommission sieht in der Anwendung des Mindestlohns „auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung“. Kritisch sieht die Behörde, dass die Regeln auf den Transitverkehr und grenzüberschreitende Beförderungen angewendet werden. Dadurch würden unangemessene Verwaltungshürden geschaffen. pk

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