Keine Herausgabe der „Gorch Fock“

Im Streit um unbezahlte Rechnungen für die aus dem Ruder gelaufene Sanierung des Segelschulschiffs „Gorch Fock“ wird es keine Lösung im Eilverfahren geben.

Das Landgericht Bremen lehnte am Dienstag einen Antrag des Verteidigungsministeriums auf eine einstweilige Verfügung gegen die Bredo Werft in Bremerhaven ab. Diese betrachtet den sanierten Rumpf als Pfand.

Die Werft hat angekündigt, die Bark am Freitag dieser Woche nur zu Wasser zu lassen, wenn der Bund offene Rechnungen von 5,1 Millionen Euro bezahlt. Das Verteidigungsministerium verlangte die Herausgabe des vor 60 Jahren in Dienst gestellten Segelschulschiffs.

Der Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werde zurückgewiesen, da dieser sich auf eine – im Ergebnis unzulässige – Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren gerichtet habe, entschied das Landgericht. dpa/bek

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