Keine Lotsannahmepflicht am Fehmarnbelt vorgesehen

Während der Bauphase des Fehmarnbelttunnels, die voraussichtlich 2016 beginnt, wird eine deutsch-dänisch besetzte Verkehrszentrale in Travemünde eingerichtet und ständig abrufbare Schlepperkapazität für Notfälle bereitgestellt.

Das geht aus der Antwort des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Lotswesen (THB 7. Juli 2015) hervor. Außerdem sollen Verkehrssicherungsfahrzeuge eingesetzt, die Baubereiche einheitlich gekennzeichnet und „operative Bedingungen für den durchgehenden Schiffsverkehr“ festgelegt werden.

Eine Lotsannahmepflicht wird nach Einschätzung des BMVI nicht dazugehören, weil dafür eine gemeinsame Initiative aller Ostsee-Anrainerstaaten bei der IMO erforderlich wäre. Der Hauptschifffahrtsweg verläuft nicht in den 12-Meilen-Zonen der beiden Staaten, sondern nur in den 200-Meilen-Zonen. Gleiches gilt laut BMVI für die Kadetrinne: Auch dort scheitere eine Lotsannahmepflicht an der fehlenden Zustimmung aller Ostsee-Anrainer.

Die Grünen-Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms hingegen sieht durchaus nationalen Spielraum bei rein verkehrsregelnden Maßnahmen zugunsten der Sicherheit: „Die Bundesregierung muss sich dringend mit den anderen Ostsee-Anrainern an einen Tisch setzen“, erklärte sie dem THB und warnte vor einer Ölkatastrophe angesichts des zunehmenden Tankerverkehrs mit russischem Öl.

„Die Bundesregierung verschließt sich weiter der drohenden Gefahr. Das ist verantwortungslos. Wir brauchen dringend eine Lotspflicht für die Kadetrinne und im Fehmarnbelt ein Überholverbot oder vergleichbare Maßnahmen für Tankschiffe.“

Auch für ein Verkehrstrennungsgebiet – getrennte Fahrspuren je nach Richtung – im Fehmarnbelt sieht der Bund keine Veranlassung. Für ein derartiges „Traffic Separation Scheme“, wie es zum Beispiel in der Deutschen Bucht existiert, wäre nur eine Einigung der beiden Nachbarstaaten und die Zustimmung der IMO notwendig.

Wie es in der Antwort auf die Kleine Anfrage weiter heißt, will die Bundesregierung an Deutsch als ausschließlicher Reviersprache in den deutschen Seelotsrevieren festhalten. Nur Verkehrsinformationen würden dar über hinaus in Englisch angeboten. Von lotsbefreiten Schiffsführern werde verlangt, dass sie Deutsch sprechen. Alle anderen lotsannahmepflichtigen Schiffe seien mit Lotsen besetzt, die Deutsch und Englisch sprechen.

Valerie Wilms hatte angeregt, Englisch als Reviersprache einzuführen, um so die Sicherheit des Schiffsverkehrs zu erhöhen. Beim Zusammenstoß zwischen der „OOCL Finland“ und der „Tyumen-2“ auf dem Nord-Ostsee-Kanal 2011 hatte der ausschließliche Gebrauch des Deutschen zwischen Lotsen und Kanalsteurer dazu geführt, dass der Schiffsführer auf der „OOCL Finland“ aus der Kommunikation ausgeschlossen war.

Der Bund begründet sein Festhalten an Deutsch als Reviersprache damit, dass bei Seeschiffen unter 300 BRZ und dem „verkehrsbezogenen Brandschutz“ Personen im Spiel sein können, die nur Deutsch sprechen. Die Erfahrungen mit diesen Prinzipien seien „bestens“, heißt es wörtlich. Deutsche Behördenschiffe sind übrigens nicht lotsannahmepflichtig – die Schiffsführer verfügen laut BMVI „über die für das sichere Navigieren erforderliche Erfahrung und das benötigte Wissen über die regionalen Besonderheiten des Reviers“. ROE/fab

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