Keine Nachrüstung nötig

Der Bundesrat hat der novellierten Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zugestimmt. Damit fallen für Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs (KV), wozu auch die Seehafenterminals gehören, keine Nachrüstungen für die Versiegelung der bestehenden Terminalflächen an. Dies hätte Kosten in Milliardenhöhe verursacht.

Umschlagflächen in KV-Anlagen müssen nach der novellierten Verordnung „in Beton- oder Asphaltbauweise so beschaffen sein, dass das dort anfallende Niederschlagswasser auf der Unterseite nicht austritt“. Zudem muss eine flüssigkeitsundurchlässige Havariefläche oder -einrichtung vorhanden sein, auf der Ladeeinheiten oder Fahrzeuge im Fall des Austritts wassergefährdender Stoffe abgestellt werden können.

Der ZDS erinnerte im Gesetzgebungsverfahren daran, dass Seehafenterminals bereits heute mit Schutzvorrichtungen ausgestattet sind, damit Wasserverunreinigungen verhindert werden. Darüber hinaus werden im Rahmen des Umschlagsvorgangs auf den Terminals weder Behältnisse geöffnet noch stoffliche Veränderungen an den Gütern selbst vorgenommen. pk

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