Klage gegen Betriebsratschef
Wegen Nötigung in fünf Fällen hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Betriebsratsvorsitzenden der Papenburger Meyer Werft, Ibrahim Ergin, angeklagt. In einem Fall werde Ergin versuchte Nötigung vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Er soll Studierende auf der Werft zum Eintritt in die Gewerkschaft mit der Drohung gedrängt haben, dass eine Weigerung berufliche Nachteile hätte. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss noch das Amtsgericht Papenburg entscheiden. Nötigung kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe ge ahndet werden.
Nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren, wollte die Werft Ergin fristlos kündigen, hatte dazu allerdings nicht die Zustimmung des Betriebsrats bekommen. Vor dem Arbeitsgericht Lingen war die Werft im Dezember aus formalen Gründen unterlegen.
Das Landesarbeitsgericht Hannover will sich in zweiter Instanz im Sommer mit dem Fall befassen. Unternehmenssprecher Peter Hackmann sagte, dass wegen der Anklage vor dem Amtsgericht Papenburg nun eine weitere Verdachtskündigung gegen Ergin ausgesprochen werde. Ergin hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Für die IG Metall erklärte deren Bezirksleiter Meinhard Geiken, dass weiterhin die Unschuldsvermutung für Ergin gelte. lni/fab
