Kooperation mit Kartellrecht vereinbar

Bisher kooperieren die deutschen Häfen nur bei Messen, Foto: THB Archiv
Wenn es um das Thema Hafenkooperation geht, halten sich viele der Betroffenen bedeckt. Eine Studie weist nun nach, dass eine solche Zusammenarbeit zumindest nicht gegen das Kartellrecht verstößt.
Eine engere Kooperation zwischen den Häfen Bremerhaven, Hamburg und dem JadeWeserPort stellt „nicht per se einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht dar“. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag der Fraktion der Grünen erstelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das dem THB vorliegt. In dem Gutachten wird untersucht, ob die vom Naturschutzverband WWF vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen den drei Häfen mit dem europäischen Kartellrecht vereinbar ist. Der WWF schlägt vor, den JaWePo zum Hub für das „nasse“ Transshipment zu entwickeln, so dass die großen Containerschiffe mit geringerem Tiefgang zur Zweitentladung nach Hamburg oder Bremerhaven weiterfahren können.
Damit würde die Elb- und Weservertiefung überflüssig. Durch eine enge Abstimmung der Port Authorities und der Terminalbetreiber sollen die Abläufe zugleich so optimiert werden, dass der deutsche Hafenverbund gegenüber den Westhäfen an Attraktivität gewinnt. Bisher haben die Vertreter aus beiden großen Häfen eine derartige Kooperation mit Hinweis auf das europäische Kartellrecht abgelehnt.
Den Gutachtern zufolge hat sich die EU-Kommission aber immer wieder zugunsten einer Kooperation von Häfen ausgesprochen: „Die Zusammenarbeit zwischen den Häfen, vor allem zwischen Häfen in enger geografischer Nachbarschaft, ist sehr begrüßenswert, da sie unter anderem zu einer Spezialisierung in Bezug auf Ladung oder Schiffstypen und zur Organisation und Poolbildung der Einrichtungen für die Anbindung an das Hinterland führen können“, wird aus der EU-Hafenmitteilung von 2007 zitiert. Zudem seien Absprachen zwischen den Standorten zugunsten übergeordneter Ziele wie dem Umwelt- und Naturschutz in der Vergangenheit schon genehmigt worden. Ob eine Kooperation daher am Ende einen Kartellrechtsverstoß darstellen würde, sei eine Frage der konkreten Ausgestaltung. Die sei im WWF-Konzept aber nicht enthalten.
Wilms: Bedenken unbegründet
Die grüne Schifffahrtsexpertin Valerie Wilms begrüßte das Gutachten. „Wettbewerbsrechtliche Bedenken, wie sie manche Seehäfen gebetsmühlenartig vortragen, sind unbegründet“, sagte sie gegenüber dem THB. Die Bundesregierung müsse das Nationale Hafenkonzept jetzt ernsthaft fortführen. „Wir brauchen dringend eine stärkere Zusammenarbeit der Häfen, vor allem aller drei großen Containerhäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven. Denn dadurch könnten Abläufe und Anbindungen effizienter organisiert werden. Viele wirtschaftlich und ökologisch fragwürdige Verkehrsprojekte würden dann endgültig überflüssig." roe/pk