Laschen wird zum Streitpunkt

Laut Tarifvertrag sollen Hafenbeschäftigte das Laschen übernehmen, Symbolfoto: Chris Hoefliger/Pixabay
Der Streit um die seit 1. Januar 2020 geltende Regelung, dass auf tarifgebundenen Schiffen in Kanada und Europa Ladungssicherungsarbeiten von Hafenbeschäftigten vorgenommen werden müssen, geht weiter.
Zunächst kritisierte die Gewerkschaft Verdi scharf, dass zahlreiche Reeder und Charterer Tarif- und Vertragsbruch begehen würden, indem sie einen von den internationalen Sozialpartnern abgeschlossenen Tarifvertrag nicht umgesetzt hätten oder sogar erklärt haben, dass sie den gültigen Vertrag nicht einhalten.
Bisher haben die Seeleute auf Feederschiffen, zusätzlich zu ihren Aufgaben auf See, das Laschen während ihrer Ruhezeiten übernommen, teilweise noch während der Fahrt. Dieses Vorgehen wertet Verdi als sicherheits- und umweltgefährdend. Es stehe Arbeits- und Schiffssicherheit sowie Gesundheitsschutz entgegen. Die Gewerkschaft fordert die Politik auf, dafür zu sorgen, dass Hafenbehörden, Arbeitsschutzämter und Berufsgenossenschaften ihren Aufgaben nachkommen und gegen diese Verstöße vorgehen.
Der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler teilte nun mit: „Es ist richtig, dass seit dem 1. Januar 2020 eine entsprechende tarifrechtliche Regelung gilt.“ Diese gelte aber nur zwischen den jeweiligen Tarifparteien und sei nicht allgemein verbindlich. Der Verband wies darauf hin, dass zahlreiche Fragen weiter ungeklärt seien, etwa, ob genügend qualifizierte Fachkräfte vorhanden sind und wie damit umgegangen werden soll, wenn das nicht der Fall ist. Zu beachten sei zudem, dass der Kapitän trotz des Einsatzes von Dockern letztlich für die Ladungssicherung und damit für die Schiffssicherheit verantwortlich bleibt. Zudem habe es zahlreiche Beschwerden von Vertretern der Schiffsbesatzungen gegeben, die sich um die zusätzliche Einnahmequelle des Laschens gebracht sehen.
Der Verband Deutscher Reeder (VDR) wies darauf hin, dass die Vorwürfe in erster Linie internationale Feeder-Reedereien und nicht deutsche Unternehmen betreffen. Außerdem gebe es im Fall von Verstößen „eindeutige Klärungsmechanismen“ in den geschlossenen Verträgen. Darüber hinaus wies er die Behauptung zurück, dass das Laschen für Seeleute eine besondere Gefahr darstellen würde. „Es gibt keine Belege dafür, dass Hafenarbeiter besser oder sicherer laschen“, so der VDR. jpn/ger