Lies begrüßt Lohnsteuereinbehalt

Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) hat die Änderung des Einkommenssteuergesetzes zugunsten deutscher Reeder begrüßt.

„Das ist ein guter Tag für die deutsche Seeschifffahrt. Endlich werden deutsche Seeleute von der Lohnsteuer befreit und zwar unabhängig davon, wie viele Tage sie am Stück auf dem Schiff gearbeitet haben“, so der Minister. Niedersachsen habe sich mit Erfolg für eine 100-prozentige Lohnsteuerbefreiung für deutsche Seeleute und den Wegfall der umstrittenen 183-Tage-Relegung stark gemacht. „Unser Einsatz hat sich voll und ganz gelohnt. Nutznießer sind die rund 383 deutschen Reedereien“, sagte Lies. Er hofft, dass diese Regelung dauerhaft Bestand hat.

Lies betonte: „Der Schifffahrtsstandort Deutschland ist eine wesentliche, tragende Säule der gesamten maritimen Wirtschaft in Deutschland. Der Betrieb von Schiffen unter deutscher Flagge ist hierfür unverzichtbar.“ Die Gesetzesänderung trage zur Stabilität der hier ansässigen Reedereiunternehmen und damit zur Wertschöpfung der maritimen Industrie insgesamt bei.

Auf Initiative des Hamburger Senats hatte der Bundesrat im September 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Reeder zukünftig nicht mehr nur 40 Prozent, sondern 100 Prozent der Lohnsteuer für Seeleute einbehalten sollen (THB 25. September 2015). Der Bundestag nahm den Entwurf in der vergangenen Woche weitgehend unverändert an, bevor der Bundesrat die endgültige Fassung am Freitag bestätigte.

Zu Beginn dieses Jahres war es bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages zu Kontroversen gekommen. Das Institut für Weltwirtschaft in Kiel riet von der Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt ab. Der Finanzexperte des Instituts, Jens Boysen-Hogrefe, monierte, es handle sich um eine Subvention einer einzelnen Branche. Es sei zudem nicht sicher, ob ein gesamtwirtschaftlicher Nutzen gegeben sei (THB 11. Januar 2016).

Der Verband Deutscher Reeder (VDR) lobte den Gesetzentwurf, forderte jedoch, die zunächst noch enthaltene 183-Tage-Regelung zu streichen. Nach dieser Regelung wären Reeder nur dann in den Genuss des Lohnsteuereinbehalts gekommen, wenn sie Seeleute in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis von mehr als 183 Tagen auf einem Handelsschiff unter deutscher Flagge beschäftigen. Das ist nach Ansicht der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt jedoch unrealistisch, wenn ein Seemann innerhalb der 183 Tage auf verschiedenen Schiffen eingesetzt wird. Der entsprechende Passus wurde gestrichen. Ein „großer Dank“ für die Neuerungen kam auch von Hapag-Lloyd-Chef Rolf Habben Jansen (THB 15. Januar 2016). fab

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