Ministerium plant Gebührengesetz
Um Wettbewerbsnachteile für die Schifffahrt zu vermeiden, sollen die Gebühren für die Nutzung der Bundeswasserstraßen nun doch nicht nach dem Bundesgebührengesetz und der zugehörigen Allgemeinen Gebührenverordnung festgelegt werden. Das teilte das Verkehrsministerium jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit, die dem THB vorliegt. Demnach soll „ein vom BMVI noch zu erarbeitendes Spezialgesetz als Grundlage dienen“, heißt es seitens des Ministeriums. Gebühren müssten nach dem Vollkostenprinzip berechnet werden und würden nach Befürchtungen der Branche zum Beispiel für schleusenintensive (Binnen-)Wasserstraßen eine prohibitive Höhe erreichen. Für den Nord-Ostsee-Kanal wird intern allerdings seit längerem mit einer Anhebung der Gebüh- ren geliebäugelt. ROE/pk
