Nabu sieht Klagerecht ausgehebelt

Der Nabu sieht sich beim Belt-Projekt um seine Rechte gebracht, Foto: Femern
Der Nabu lehnt den Entwurf zum Planungsbeschleunigungsgesetz grundsätzlich ab. Das Gesetz soll am 9. November in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.
„Der Gesetzentwurf ist völlig ungeeignet, die Planung von Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen“, befindet Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Beteiligungsrechte und Verbandsexpertise würden „bar jeder Vernunft unter Missachtung europa- und völkerrechtlicher Vorgaben immer weiter eingeschränkt“. Dabei die Fehmarnbeltquerung als ein Projekt explizit zu benennen, sei ein diplomatischer Kniefall vor dänischen Interessen und habe „nichts in einem deutschen Gesetz zu suchen“, stellt Miller fest.
Die Fehmarnbeltquerung im Beschleunigungsgesetz verankern zu wollen, sei „der ungeschminkte Versuch, auf dem Rücken von Natur und betroffenen Bürgern das Verbandsklagerecht auszuhebeln und eine Klage des Nabu gegen die Fehmarnbeltquerung in einem Eilverfahren beim Bundesverwaltungsgericht mit wahrscheinlichem Baustopp zu verhindern“. fab