Neue Abfallregeln an der Elbe

Auf Fracht- und Passagierschiffen fällt Abfall in unterschiedlicher Form an. Im Hamburger Hafen gelten jetzt neue Entsorgungs vorschriften.

Die nun in Kraft getretene Schiffsabfallabgabenverordnung (SchiffsAbgV) bringe „wesentliche Verbesserungen für die Schifffahrt und wesentliche Aufwandsentschädigungen für die Energiewirtschaft“, teilte die Umweltbehörde jetzt mit.

Die vielleicht wesentlichste Änderung ist die ersatzlose Streichung der Pumpzeitbegrenzung zur Übergabe von Ölen und Ölwassergemischen. Bisher war dies auf zwei Stunden begrenzt. Jetzt kann ohne zeitliche Beschränkung kostenlos auf Entsorgungsbunkerschiffe umgepumpt werden. Ist die Pumpleistung des Seeschiffes allerdings zu schwach, kann der Entsorger Mehrkosten in Rechnung stellen.

Ohne zusätzliche Kosten können nun auch sechs Kubikmeter Schiffsmüll statt bisher ein Kubikmeter entsorgt werden. Die Abgabe für die Standardentsorgung bleibt aber unverändert. Kostenfrei sind auch 50 Kubikmeter Bilgenöle von Schiffen über 50.000 BRZ und nicht pumpfähige Ölrückstände im Umfang von einem Kubikmeter pro Schiff. Die Entsorgung von Scrubber-Abfällen wird mit bis zu 450 Euro bezuschusst. Einzelheiten zu Entsorgungsmengen und Kosten sind unter <link http: www.hamburg.de marpol>www.hamburg.de/marpol erhältlich. pk

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