Neuer Raumordnungsplan für AWZ

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hy-drographie (BSH) haben das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee eingeleitet. Der neue Raumordnungsplan soll im dritten Quartal 2021 als Rechtsverordnung des BMI erlassen werden. Die vorbereitenden Verfahrensschritte zur Aufstellung des Plans werden vom BSH durchgeführt.

„In Nord- und Ostsee verstärken sich Nutzungsinteressen und Flächenkonkurrenz mehr und mehr. Wir müssen daher die unterschiedlichen Ansprüche von Schifffahrt, Offshore-Windenergie und anderen Nutzungen mit dem Klima- und Naturschutz in Einklang bringen“, sagt Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im BMI. Dabei solle zukunftsgerichtet, also im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, vorgegangen werden. Der nun vorliegende Planentwurf trage dem in vorbildlicher Weise Rechnung.

Mit Blick auf die Wichtigkeit einer frühzeitigen und transparenten Beteiligung hat das BSH eigenen Angaben zufolge bereits im Vorfeld eine Vielzahl von Verbänden und Behörden in die Planung eingebunden. So konnten wichtige Informationen und Daten zusammengetragen werden und in den aktuellen Planentwurf einfließen. „Das nun anlaufende Beteiligungsverfahren gibt neben Verbänden auch Unternehmen und anderen privaten Nutzern und Interessierten Gelegenheit, in einen offenen Dialog zum Planentwurf einzutreten“, erklärt BSH-Präsidentin Dr. Karin Kammann-Klippstein.  bek

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