Nicht weniger als vier Wachen

Die Mitte 2013 eingeführte offizielle Zulassung von bewaffneten, privaten Sicherheitsdiensten zur Piratenabwehr auf Seeschiffen unter deutscher Flagge funktioniert inzwischen weitgehend reibungslos.

Laut dem Anfang Juli dem Bundestag vorgelegten Evaluationsbericht der Bundesregierung wurden 13 Unternehmen zugelassen. Fünf Unternehmen hätten ihre Anträge zurückgezogen, in einem Fall wurde eine Zulassung abgelehnt. Allerdings hatte der Bund mehr Anträge von Unternehmen aus dem angelsächsischen Raum erwartet. In dem zweijährigen Berichtszeitraum wurden sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem gibt es je einen Verdacht einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz und nach dem Waffengesetz. Kontrovers beurteilt wird die geforderte Mindestteamstärke von vier Mann. Aus Kostengründen bevorzugen viele Reeder Zwei- bis Drei-Mann-Teams. Das für die Zulassung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hält – mit Blick auf die oftmals enorme Schiffsgröße und die nötigen Ruhezeiten – eine wirksame Bewachung mit weniger als vier Personen für effektiv nicht möglich.

Nachbesserungsbedarf sieht das BAFA bei den Anforderungen an die Erst- und Auffrischungsschulungen. Die Konzepte seien sehr unterschiedlich, häufig hätte zu Umfang und Inhalten nachgehakt werden müssen. Schwierigkeiten bereiteten den Unternehmen die Regelungen zum Transport der Waffen und sonstiger Ausrüstung zum Schiff. Um außenpolitischen Schaden zu vermeiden, gelten auch für diese Transporte die Ausfuhrbestimmungen für Rüstungsgüter. bre/ROE

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