„Nord Stream 2“: Sanktionen nicht klar rechtswidrig

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen in den US-Sanktionen gegen deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Ostsee-Pipeline „Nord Stream 2“ keinen eindeutigen Verstoß gegen das Völkerrecht. Solange die USA maßvoll agierten und sich auf den Schutz nationaler Sicherheitsinteressen und die negativen Auswirkungen auf die eigene Wirtschaft beriefen, „kann das Völkerrecht dem Ergreifen von extraterritorialen Sanktionen nur wenig entgegensetzen“, heißt es in einem Gutachten, das die Linken-Außenpolitikerin Sevim Dagdelen in Auftrag gegeben hat.

Nach Ansicht der Gutachter ist die Argumentation der USA nicht von der Hand zu weisen: „Auch wenn eine direkte Auswirkung des ,Nord Stream 2‘-Projekts auf die nationale Sicherheit der USA fern liegt, so sind mittelbare Auswirkungen nicht auszuschließen.“ Die von den USA vorgetragenen Argumente zur Gefährdung der nationalen Sicherheit könnten zwar als vorgeschoben empfunden werden, seien aber letztlich „Ausfluss eines politischen Ermessensspielraums, der sich praktisch kaum justitiabel machen lässt“.

Die Gutachter empfehlen der Bundesregierung, eine diplomatische Lösung des Konflikts mit den USA anzustreben. Die Linken-Politikerin Dagdelen fordert die Bundesregierung dagegen auf, trotzdem vor den Internationalen Gerichtshof zu ziehen, falls die angedrohten Sanktionen gegen die Betreiber des Hafens Sassnitz-Mukran umgesetzt würden. dpa/bek

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