Nord Stream: EU weist Klagen von Betreibern ab

Das EU-Gericht in Luxemburg hat Klagen der Pipelinebetreiber von Nord Stream und Nord Stream 2 gegen die neue europäische Gasrichtlinie abgewiesen. Aus Sicht der Richter müssten die Betreiber vor deutschen Gerichten klagen.

Die 1200 Kilometer lange Pipeline Nord Stream führt seit 2012 Gas unter der Ostsee von Russland nach Deutschland. Parallel dazu wird seit 2017 Nord Stream 2 gebaut. Im Mai 2019 traten neue EU-Regeln für Gasleitungen in Kraft, die für die Betreiber erhebliche neue Auflagen bedeuten können. Die beiden Nord-Stream-Gesellschaften, die mehrheitlich oder ganz in russischem Besitz sind, wollten die neuen Regeln vor dem EU-Gericht für nichtig erklären lassen.

Die Luxemburger Richter hielten die Klage jedoch für unzulässig. Relevant sei für beide Firmen nicht die neue EU-Gasrichtlinie, sondern deren Umsetzung in nationales Recht. Die Betreiber könnten bei der deutschen Regulierungsbehörde eine Ausnahme von der Gasrichtlinie beantragen und bei negativem Bescheid vor deutschen Gerichten klagen. bek/dpa

Teilen
Drucken

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Kundenservice

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

Nach oben